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1) Geltung der Bedingungen Sämtliche Geschäfte, die mit der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG abgeschlossen werden, unsere Lieferungen , Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautende oder abweichende Geschäftsbedingungen verpflichten uns nur dann, wenn sie schriftlich von uns anerkannt werden.
2) Angebot und Auftragserteilung Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151, 1 BGB). Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder durch eine Bestätigung der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Die Preise verstehen sich als ENDPREISE einschließlich der z.Zt. des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4) Zahlungsbedingungen Unsere Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Bei Lieferungen über die Dienststellenanschrift erfolgt die Lieferung gegen Offene Rechnung, Zahlungsziel: 10 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Lieferungen über Privatanschrift erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse.
5) Lieferung, Porto- und Verpackungskosten Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, falls nichts anderes vereinbart wurde. Die Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG trägt die Gefahr des Versands nur insoweit sie sich durch Transportversicherung dagegen versichern kann. Bei Versand gilt die Lieferung mit der Übergabe an den Transportführer (Post, Paketdienst, Bahn, Spediteur o.ä.) als bewirkt. Lieferort ist regelmäßig Schrobenhausen oder der Lagerort der jeweiligen Ware. Anteilige Verpackungs- und Versandkosten: Der Versandkostenanteil beträgt 5,50 EUR im Inland/12,- EUR im Ausland. BeSchrobenhausen GmbH & Co. KG unterrichtet oder spätestens durch Auftragserfüllung, d.h. Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. Erbringen der bestellten Dienstleistungen. Unsere Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen den Kaufvertrag schriftlich widerruft. Näheres hierzu unter Punkt 10. Widerrufsrecht.
3) Preise
stellungen ab 150 EUR Warenwert sind versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Versandkostenanteile für Lieferungen ins Ausland werden gesondert mitgeteilt.
5a) Mindestbestellwert Bestellungen im Inland führen wir ab einem Auftragswert von 10 EUR, Bestellungen ins Ausland ab einem Auftragswert von 25 EUR aus. Wir bitten um Verständnis.
6) Lieferzeit Für Waren aus Lagerbeständen erfolgt Lieferung kurzfristig ; Zwischenverkauf vorbehalten. Bei Neu- und Sonderanfertigungen werden die bestätigten Lieferzeiten nach Maßgabe der Zulieferung unserer Vorlieferanten weitestgehend eingehalten. Für den Fall einer möglichen Verzögerung aufgrund höherer Gewalt oder nicht in unserem Einflußbereich stehender Gründe (z.B. bei Vorlieferanten oder im Transportbereich) verlängert sich die Lieferzeit in entsprechendem Umfang. Die Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG wird sich mit Nachdruck für die Einhaltung zugesicherter Fristen einsetzen.
7) Lieferverzug Bei Lieferverzug kann der Besteller nach Setzen einer angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte wahrnehmen. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
8) Abnahmeverzug Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nicht prompt ab, so sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen, oder bei einem Spediteur einzulagern. Der Anspruch auf Abnahmeverpflichtung und Vertragserfüllung bleibt hiervon unberührt.
9) Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen und Nebenforderungen des offenstehenden Rechnungsbetrages sowie ggfls. bis zur Höhe des Saldos aus weiteren Forderungen aus anderen Lieferungen an den Besteller. Sie darf vor voller Bezahlung ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Wiederverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, die wir hiermit annehmen.
10) Widerrufsrecht Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen per E-Mail an: info@poellath.de oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit der Zusendung unserer Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
11) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist). Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf unsere Kosten und Gefahr) zurückzusenden. Nichtpaketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
12) Beanstandungen Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Schäden des Transports zu untersuchen. Bei Transportschäden muß der Empfänger dem Transportführer (Post, Paketdienst, Bahn, Spediteur o.ä.) unverzüglich Anzeige machen und von ihm die Aufnahme eines Schadensprotokolls verlangen. Gegen Schäden, die auf diese Weise bestätigt werden, hat sich die Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG zum Schutz ihrer Kunden versichern lassen. Das Schadensprotokoll muß der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG innerhalb von 8 Tagen zugegangen sein. Mängel an der gelieferten Ware oder Teilen davon müssen der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, mitgeteilt werden. Bei begründeten Beanstandungen oder Fehlen von zugesicherten Eigenschaften liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach oder erteilen Gutschrift in Höhe des Warenwertes des beanstandeten Teils. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Branchenübliche oder produktionsspezifische Abweichungen der gelieferten Ware in Bezug auf Material, Farbe, Maße und Form von der Vorlage des Bestellers stellen keinen Mangel dar, wenngleich sich die Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG bemüht, die Bestellervorlage weitestgehend zu berücksichtigen.
13) Haftung Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen die Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen fahrlässig verursachter Schäden, die dem Besteller oder einem Dritten entstehen, insbesondere solche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt auch, wenn ausführende Mitarbeiter Schäden grob fahrlässig verursacht haben.
14) Schutzrechte Dritter Der Auftraggeber ist verpflichtet, evtl. bestehende Schutzrechte Dritter zu prüfen und mit Auftragserteilung die Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG von der Verantwortung für eine mögliche Verletzung eines solchen Schutzrechtes freizustellen.
15) Werkzeuge Werden für Sonderanfertigungen von der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG Werkzeug- oder Klischee- oder Formkosten an den Auftraggeber berechnet., so sind hierunter anteilige Kosten zu verstehen.
Die Werkzeuge, Klischees oder Formen bleiben Eigentum der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG
16) Firmenzeichen Wir behalten uns vor, unser Firmenzeichen oder Firmentext auf zu liefernde Gegenstände der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG anzubringen, sofern hierdurch der Gebrauchswert des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
17) Mündliche Vereinbarungen Sofern mündliche Vereinbarungen oder Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen sie zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG.
18) Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Schrobenhausen (Sitz der Carl Poellath Münz- und Prägewerk Schrobenhausen GmbH & Co. KG) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag ist, wenn der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Schrobenhausen. Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis dem Recht der BRD; auch hierfür ist Gerichtsstand für beide Parteien Schrobenhausen (Bayern). Als zuständiger Gerichtsstand für alle Mahnverfahren - auch bei Nichtkaufleuten - gilt Schrobenhausen als vereinbart.
19) Datenschutzerklärung Jeder Zugriff auf unsere Hompage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragenen Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung, machen.
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Fragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, insbesondere Weitergaben von Bestelldaten an Lieferanten, erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilliggung mit Wickung für die Zukunft jederzeit zu wiederrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung wiederrufen, wenn Ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich, oder wenn Ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Perosn gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
20) Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder in Zukunft unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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